Gehörschutzmaßnahmen
Ab einem Schallpegel von ca. 80 dB(A) sind z. B. folgende Maßnahmen notwendig:
- Gehörschutz ist vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen
- eine Unterweisung durch den Arbeitgeber ist erforderlich
Ab 85 dB (A) besteht eine Gehörschutz-Tragepflicht. Eine Auskunft über aktuelle Maßnahmen zum Lärmschutz am Arbeitsplatz gibt die Berufsgenossenschaft.
Folgende Schallpegel finden Sie in der Schweißtechnik:
- Lichtbogenschweißen: 80 – 90 dB(A)
- Schutzgasschweißen MIG/MAG: 80 – 95 dB(A)
- Schutzgasschweißen WIG: 60 – 70 dB(A)
- Unterpulverschweißen: 75 – 85 dB(A)
- Plasmaschweißen: 105 – 115 dB(A)
- Lichtbogenspritzen: 105 - 120 dB(A)