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Gehörschutzmaßnahmen

Ab einem Schallpegel von ca. 80 dB(A) sind z. B. folgende Maßnahmen notwendig:

  • Gehörschutz ist vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen
  • eine Unterweisung durch den Arbeitgeber ist erforderlich


Ab 85 dB (A) besteht eine Gehörschutz-Tragepflicht. Eine Auskunft über aktuelle Maßnahmen zum Lärmschutz am Arbeitsplatz gibt die Berufsgenossenschaft.

Folgende Schallpegel finden Sie in der Schweißtechnik:

  • Lichtbogenschweißen: 80 – 90 dB(A)
  • Schutzgasschweißen MIG/MAG: 80 – 95 dB(A)
  • Schutzgasschweißen WIG: 60 – 70 dB(A)
  • Unterpulverschweißen: 75 – 85 dB(A)
  • Plasmaschweißen: 105 – 115 dB(A)
  • Lichtbogenspritzen: 105 - 120 dB(A)

 

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